Sie wird das Fett absaugen grundsätzlich eingesetzt, wenn störende Fettpolster gezielt entfernt werden sollen. Diese Internetseite soll Ihnen grundsätzliche Informationen liefern, so dass Sie Ihren Behandler finden können und sich vorab über Ihre Behandlung informieren können.
Allerdings: Wollen Sie Gewicht reduzieren, dann ist eine Fett absaugen der falsche Ansatz. Eine Fett absaugen wird nicht zur Gewichtsreduktion eingesetzt. Sie ist zur Modellierung der Problemzonen geeignet - aber nicht um überschüssige Pfunde zu verlieren.
Durch eine Fett absaugen kann Ihre Köperform effektiv korrigiert werden. Problemzonen können gezielt optisch verschönert werden.
Die am häufigsten Problemzonen, bei das Fett absaugen gewünscht wird, sind:
Grundsätzlich ist eine Fett absaugen ab 18 Jahren möglich. Allerdings gibt es auch danach Einschränkungen. Liegt Ihr BMI über 34, so kann ein Eingriff sehr problemtisch sein.
Am Anfang steht immer die Arztwahl - zu welchem Arzt gehe ich? Hier sollten Sie auf die Ausbildung und Qualifikation achten. Achten Sie auf die Bezeichnung "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie", denn die umgangssprachlichen "Schönheitschirurgen" sind keine Facharztbezeichnungen. Im Prinzip kann sich jeder "Mediziner" Schönheitschirurg nennen.
Haben Sie Ihren Facharzt gefunden, dann steht die Voruntersuchung und OP-Aufklärung an. Ohne Voruntersuchung keine OP. Bevor Sie sich für einen Eingriff entscheiden, ist eine umfassende Voruntersuchung notwendig, um Behandlungsfehler und Fehlentscheidungen zu vermeiden. Bei der Voruntersuchung stellt unser Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Ihre Ausgangssituation fest und gleicht diese mit Ihrem Veränderungswunsch ab.
Er zeigt Ihnen, welche Operationsmethoden für Sie möglich sind und deren Vor- und Nachteile. Zudem erklärt er Ihnen Ihre individuellen Risiken und Ihren möglichen Behandlungsablauf.
Auch die Kosten der Fett absaugen können erst nach einem Beratungstermin genannt werden, da diese immer abhängig vom Behandlungsumfang sind.
Voruntesuchungen und Operationsaufklärung sind ärztliche Dientsleistungen, welche laut dem Heilmittelwerbegesetz nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden müssen.
Die Darstellung von Vorher-/Nachher-Bilder ist seit dem 01.04.2006 nach dem Heilmittelwerbegesetz untersagt, wenn die Abbildung sich auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung krankhafter Beschwerden bezieht oder einen operativ-plastisch-chirurgischen Eingriff bewirbt.
Bei Ihrer Voruntersuchung erhalten Sie anhand Vorher-/Nachher-Bildern von vergleichbaren Ausgangssituationen von unserem Facharzt für Plastische Chirurgie einen Eindruck über den Behandlungsverlauf und Ihrem möglichen Zielergebnis.
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